Das Landgericht München hat Suno wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt und nachgewiesen, dass sechs geschützte Musikwerke reproduzierbar in den Modellen des Unternehmens gespeichert sind. Das Gericht lehnte sowohl die deutsche Text-und-Data-Mining-Ausnahme (TDM) als auch die US-amerikanische Fair-Use-Verteidigung ab – ein Signal mit erheblichen Konsequenzen für die KI-Musikgenerierung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wirft aber fundamentale Fragen zur Vereinbarkeit von KI-Training mit Urheberrechtsschutz auf und könnte internationalen Rechtstreit über KI-Modelle prägen.