Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Googles KI-Übersichten (AI Overviews) rechtlich nur als „neues Suchergebnisformat" einzustufen sind und Google keinen bestimmenden Einfluss auf die generierten Inhalte ausübe. Ein Parfumkonzern hatte geklagt, weil die KI-Suche seine Markennamen neben günstigeren Alternativen angezeigt hatte. Das Urteil widerspricht teilweise einem Münchner Richterspruch, der Google für unwahre KI-Antworten haftbar machte. Die Entscheidung wird zentral für die Frage, ob Suchmaschinen mit KI-Features als passive Distributoren oder aktive Publisher zu behandeln sind – mit großer Relevanz für zukünftige Regulierung und Haftungsbestimmungen in der EU.