Das Landgericht München I hat Google zu Schadensersatz verurteilt, weil Googles "AI Overviews" zwei Verlage fälschlich mit Betrugsmethoden verknüpft hatten. Das Gericht stufte Google dabei nicht als bloßer Suchmaschinenbetreiber ein, sondern als unmittelbarer Störer für die KI-generierten Inhalte – die bisherige Haftungsprivilegierung gilt also nicht. Die Besonderheit: Die KI hatte Aussagen getroffen, die in keiner der verlinkten Quellen zu finden waren. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall für die Haftung von Unternehmen bei KI-Halluzinationen werden und hat erhebliche Konsequenzen für alle Anbieter von generativen Suchfunktionen.